Teilnahmebedingungen Mitgliederstrom

Stand: 8. Februar 2024

Mit dem Mitgliederstrom 12 fördert die Prokon eG alle Menschen, die sich gemäß dem Zweck der Prokon eG für eine Energieversorgung aus regenerativen Quellen einsetzen.

Wer kann „Mitgliederstrom 12“ beziehen und was gilt es zu beachten?

      • Den Prokon-Stromtarif „Mitgliederstrom 12“ dürfen alle Mitglieder der Prokon Genossenschaft beziehen. Bei Austritt aus der Genossenschaft erlischt der Anspruch auf den Tarif „Mitgliederstrom 12“.
      • Den Prokon-Stromtarif „Mitgliederstrom 12“ dürfen des Weiteren Mitglieder jeder anderen in Deutschland zugelassenen Genossenschaft beziehen. Bei Austritt aus der Genossenschaft, die zum Strombezug berechtigt, erlischt der Anspruch auf den Tarif „Mitgliederstrom 12“.
      • Mitglieder der Prokon eG geben zur Identifikation in der Bestellstrecke ihre Mitgliedsnummer an. Diese wird nach Auftragseingang geprüft. Sollte keine Mitgliedschaft in der Prokon eG bestehen, dann wechselt der Kunde automatisch (rückwirkend) zum Belieferungsbeginn in den Tarif „Prokon Windstrom 12“.
      • Mitglieder anderer Genossenschaften verpflichten sich, innerhalb von 7 Tagen nach Auftragseingang den Nachweis der Mitgliedschaft in einer Genossenschaft per E-Mail an dialog@prokon.net zu senden. Sollte keine Mitgliedschaft in einer anderen Genossenschaft nachgewiesen werden, so wechselt der Kunde automatisch (rückwirkend) zum Belieferungsbeginn in den Tarif „Prokon Windstrom 12“.
      • Der Kunde ist verpflichtet, eine Beendigung seiner Mitgliedschaft in einer Genossenschaft unverzüglich mitzuteilen.
      • Im Falle einer Beendigung der Mitgliedschaft des Kunden während der Vertragslaufzeit, wechselt der Kunde automatisch für die Restlaufzeit des Vertrags in den Tarif „Prokon Windstrom 12“.
      • Die Prokon eG behält sich vor, die durch den Kunden gemachten Angaben zu prüfen und einen Nachweis zur Mitgliedschaft in einer Genossenschaft erneut anzufordern.
      • Die Teilnahmebedingungen  gelten  nur für Letztverbraucher (SLP-Kunden), deren Jahresverbrauch 100.000 kWh nicht übersteigt.
      • Ein Rechtsanspruch auf Zulassung am Produkt besteht nicht.