Stromkennzeichnung

Der Stromversorger muss seinem Kunden auf der Stromrechnung nicht nur genau und detailliert nachweisen, woher er den Strom bezieht, sondern auch, welche Menge an Strom durch die EEG-Umlage gefördert wurde. Dies geschieht durch die Stromkennzeichnung, die auf der jährlichen Rechnung vermerkt wird. In der Regel ist dies, ähnlich wie beim Herkunftsnachweis ein Mix aus beispielsweise Ökostrom und konventionellem Strom oder aus Ökostrom und durch das EEG geförderten Strom. Prokon weist dagegen bei seinem Tarif „Prokon Windstrom“ 100 Prozent aus nicht EEG geförderten Anlagen aus. 

Prokon-Strom

Selbstverpflichtung und Stromzusammensetzung

Aus der Überzeugung heraus, dass der wichtigste Baustein der Energiewende die grüne Stromerzeugung selbst ist, haben wir uns vom ersten Tag an die Selbstverpflichtung auferlegt, durchschnittlich mindestens so viel Strom in unseren eigenen Windparks zu produzieren und ins deutsche Stromnetz einzuspeisen, wie unsere Prokon Stromkunden verbrauchen.

Stromk2023 Web

Diese Informationen zur Stromkennzeichnungspflicht richten sich nach § 42 Energiewirtschaftsgesetz v. 07.06.2005 geändert 22.05.2023. Die Angaben beziehen sich auf Daten für das Jahr 2022 (Quelle: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen –BNetzA-).

Prokon Strom Balkendiagramm 2023 Neu