Herkunftsnachweis

In der deutschen Energiewirtschaft unterscheidet man zwischen zwei Arten von Ökostrom: solchem Strom, der aus Mitteln des EEG bezuschusst wird und solchem, der ohne diese Förderung produziert wird. Der Stromversorger muss den Anteil des Stromes, der über das EEG gefördert wird, als solchen gesondert aufführen. In der Stromrechnung erscheint er als EEG Umlage.

Der Strom, der nicht über EEG-Mittel gefördert wird, benötigt einen Herkunftsnachweis in Form eines elektronischen Dokuments, um als Ökostrom gehandelt zu werden. Dieser Nachweis funktioniert wie eine digitale Geburtsurkunde und bescheinigt, wie und wo der jeweilige Ökostrom produziert wurde. Die Herkunftsnachweise sammelt das Umweltbundesamt, und zwar im Herkunftsnachweisregister. Ungeförderte erneuerbare Energien erhalten in der Regel je erzeugter Megawattstunde genau einen Herkunftsnachweis, welchen Sie an Stromversorger verkaufen können. Der Stromversorger kann dadurch nur so viel Ökostrom an seinen Kunden verkaufen, wie er Herkunftsnachweise hat. Will er darüber hinaus EEG-geförderten Strom als Ökostrom verkaufen, muss er dafür zusätzliche Herkunftsnachweise kaufen. Sobald der Strom an die Endkunden geliefert wurde, entwertet das Umweltbundesamt diesen Herkunftsnachweis in seinem Register. Dieses etwas komplizierte Verfahren garantiert, dass jede Kilowattstunde Ökostrom auch tatsächlich produziert wurde und nicht zweimal gehandelt werden kann. Damit sorgt dieses Verfahren für Transparenz: Verbraucher, die mit ihrem Ökostromtarif etwas für die Umwelt tun möchten, können sich sicher sein, dass ihr Geld auch tatsächlich bei dem Produzenten von Ökostrom ankommt.