24 % für Stromeinkauf, Service, Vertrieb

  • Der Einkaufspreis ist abhängig vom Markt
  • Wir kaufen den Strom möglichst günstig für Sie an der Börse ein.
  • In dieser Komponente sind der Preis für Ihren persönlichen Service, die Online-Angebote und den Verkauf enthalten.
  • Nur diesen Anteil können wir beeinflussen und er ist entscheident für den Service rund um Ihre Stromlieferung.

25 % für Netzentgelte und Zähler

  • Diese Kosten sind gesetzlich reguliert.
  • Mit den Netzentgelten werden die Stromnetze betrieben und ausgebaut.
  • Diese Entgelte werden von den Netzbetreibern erhoben und über den Strompreis an die Stromkund:innen weitergegeben. Die Netznutzungsgebühren sind regional sehr unterschiedlich, so dass Stromkund:innen, je nach Wohnsitz, sehr unterschiedliche Netzentgelte auf ihren Strompreis zahlen.
  • Die Gebühren für den Zähler (Betrieb, Wartung, Messung) sind hier enthalten.

51 % für Steuern, Abgaben, Umlagen

  • Umsatz-/Stromsteuer (22,4 %)
  • Konzessionsabgabe (5,2 %)
  • Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz KWKG (0,8 %)
  • Umlage nach § 19 der Strom-Netzentgeltverordnung (1,4 %)
  • Offshore-Netzumlage (1,2 %)
  • Umlage für abschaltbare Lasten (0,03 %)
  • Die EEG-Umlage entfällt seit dem 1. Juli

Der Strompreis setzt sich im Wesentlichen aus den drei Faktoren: staatliche Abgaben, Herstellungskosten und Netzgebühren zusammen. Die staatlichen Abgaben bilden hierbei mit deutlich über 40 Prozent (Stand Januar 2022) den größten Anteil des Strompreises. Diese wiederum teilen sich auf in die Umsatzsteuer, die Stromsteuer, Konzessions- und sonstige Abgaben und die EEG-Umlage, resultierend aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, abgekürzt EEG.

 Während der Anteil für die EEG-Umlage stetig gesunken ist und Mitte 2022 ganz entfällt, steigen die Preise für die Netzbetreiber. Mit nur einem Drittel schlägt die eigentliche Erzeugung des Stromes zu Buche. Für den in jüngster Zeit so stark diskutierten hohen Strompreis sind in erster Linie also nicht die Stromerzeuger verantwortlich. Auch wenn man sich nicht dafür entscheidet, mit dem Bezug von Ökostrom die nachhaltige Versorgung unseres Landes mit regenerativer Energie aktiv zu fördern, leistet jeder Konsument mit seinem monatlichen Abschlag über die EEG-Zulage schon seit 20 Jahren einen kleinen Beitrag für den Kampf gegen den Klimawandel.