EEG-Umlage

Im März 2000 wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verabschiedet, das mehrmals novelliert wurde und bis heute gültig ist. Die wichtigste Neuerung des EEG war die bevorzugte Einspeisung von regenerativer Energie in das Stromnetz. Die wichtigste Konsequenz ist die EEG-Umlage: Denn weil der Ökostrom von den Netzbetreibern zu einem garantierten Preis aufgekauft werden muss, wird die Differenz zum jeweiligen Marktpreis auf alle Verbraucher umgelegt. Je größer der Preisunterschied des Ökostroms zur konventionellen Energie ist und je mehr regenerative Energie eingespeist wird, desto höher muss die Umlage sein. Ökostrom, der durch das EEG gefördert wird, verliert übrigens das Label Ökostrom und erscheint in der Stromrechnung unter dem Begriff EEG-Umlage.

Die EEG-Umlage stieg schon 2014 auf über 6 Cent pro KW/h an und blieb bis 2021 auf diesem hohen Niveau. 2022 halbierte sie sich fast auf 3,7 Cent, zum 1. Juli 2022 ist die EEG-Umlage auf den Arbeitspreis abgeschafft worden. Der Grund ist, dass zum einen Photovoltaik- und Windenergieanlagen heute inzwischen so rentabel sind, dass sie kaum noch gefördert werden müssen. Der Markpreis für den Strom ist zudem so stark gestiegen, dass die Differenz zur konventionellen Energie immer geringer wurde.  Andererseits hat die Bundesregierung entschieden, das EEG-Konto nicht mehr allein durch die Umlage zu füllen, sondern auch durch Steuermittel.