PPA (Power Purchase Agreement)

Insbesondere im Bereich der Erneuerbaren Energien schließen Stromerzeuger oft mit größeren Abnehmern, also zum Beispiel mit Stromhändlern und der Industrie, langfristige Verträge ab, die als Power Purchase Agreements (PPA) bezeichnet werden. In ihnen sind alle Bedingungen wie Lieferdauer, Menge und Herkunft des Stroms festgeschrieben. 

PPA geben Unternehmen die Möglichkeit, Energiepreise auf lange Sicht abzusichern und Nachhaltigskeitszziele durch den Ausbau/Erhalt von EE Anlagen zu erreichen. Den Erzeugern garantieren sie eine langfristige Abnahme ihres Stroms. PPA sind unabhängig von der Förderung über das Erneuerbare Energien Gesetz und bieten sich an, zum Beispiel den Neubau von Windparks über die Laufzeit von 5 oder 20 Jahren zu finanzieren. 

Bislang wird nur etwa ein Prozent des regenerativen Stroms auf diese Weise verkauft. Es deutet aber vieles darauf hin, dass sich dieser Anteil in naher Zukunft stark erhöhen wird. Denn das PPA-Modell bietet sich insbesondere für Windenergieanlagen und Photovoltaik-Anlagen an, die nach 20 Jahren aus der Förderung durch das EEG fallen. Die Energiegenossenschaft Prokon ist einer der Vorreiter dieses Verfahrens.