25. Juni 2019

Zins- und Tilgungszahlung der Prokon Anleihe

Heute fand die vierte Zinszahlung der im Sommer 2016 von Prokon emittierten Anleihe statt. Die Zahlung wurde für den Zeitraum 25.06.2018 bis 24.06.2019 geleistet, bezogen auf einen Nennwert von 8,56 €. Die Verzinsung betrug 3,5 %.

Gleichzeitig erhielten die Inhaber der Prokon Schuldverschreibungen die dritte Teilrückzahlung (Tilgung) in Höhe von 0,72 € pro Schuldverschreibung. Diese Teilrückzahlung führt zu einem neuen Nennwert in Höhe von 7,84 € pro Schuldverschreibung. Naturgemäß reduziert sich durch diesen Vorgang der auf dem Depot ausgewiesene Geldbetrag. Gleichzeitig werden jedoch die oben genannten Beträge (Zinsen und Teilrückzahlung) den Verrechnungskonten der jeweiligen Depots gutgeschrieben und stehen somit den Inhabern der Prokon Schuldverschreibungen als liquide Mittel zur Verfügung. Die nächste Zins- und Tilgungszahlung erfolgt am 25. Juni 2020.

Wichtiger Hinweis für Inhaber von Prokon Schuldverschreibungen

Die Depotbanken weisen Rückzahlungen bzw. Teilrückzahlungen im Depotauszug häufig als „Verkauf“, „Rückkauf“, „Einlösung“, „Reduzierung“ o. ä. aus. Dies ist aus Sicht der Inhaber von Prokon Schuldverschreibungen jedoch möglicherweise irreführend. Für den Fall, dass Unklarheiten bestehen, sollten sich Inhaber der Prokon Schuldverschreibungen an ihre depotführende Bank wenden und auf diese Meldung Bezug nehmen.

Wichtiger Hinweis für Mitglieder, die auch Inhaber von Prokon Schuldverschreibungen sind

Die oben genannten Vorgänge zur Prokon Anleihe betreffen weder die Mitgliedschaft noch die Geschäftsguthaben der Mitglieder der Prokon eG.