21. Juli 2020

Mehrwertsteuersenkung: Ersparnis wird für zweites Halbjahr angerechnet

Prokon Stromkunden können damit rechnen, durch die Mehrwertsteuersenkung von 19% auf 16 % in der zweiten Jahreshälfte 2020, auch bei Ihrer Stromrechnung zu sparen. Wie sicherlich schon bekannt, ist das allerdings kein technisch und rechtlich leichtes Vorhaben. Aufgrund einer mittlerweile geänderten rechtlichen Auslegung der Rahmenbedingungen kann die Prokon eG Ihren Kunden die Mehrwertsteuersenkung noch einfacher und unmittelbarer weitergeben als bisher angenommen. Anstelle einer Gutschrift wird nun für alle Stromkunden der Prokon eG für alle Bezugsmonate zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020 eine geminderte Mehrwertsteuer berechnet und auf der Jahresrechnung getrennt von den Monaten vor dem 01.07. ausgewiesen. Es ist nicht notwendig, dafür den aktuellen Zählerstand abzulesen.

Auf diese Weise kann die Prokon eG die Ersparnis weitergeben, ohne dass gleichzeitig unverhältnismäßige Kosten entstehen. Anders als bei einer Gutschrift, bedeutet das für Prokon Stromkunden, dass sich an dem gewohnten Aufbau ihrer Stromrechnung kaum etwas ändert.

Teaser Mehrwertsteuersenkung c

Beispiel: So könnte Ihre Rechnung am Ende des Jahres aussehen

200721 Prokon Musterrechnung Mw St Senkung

3% sind nicht gleich 3%

Ihre Rechnung wird also auf den ersten Blick kaum anders aussehen als bisher gewohnt. Allerdings werden zusätzliche Einzelpositionen ausgewiesen sein, die den Monaten mit jeweils gleicher geltenden Mehrwertsteuersenkung entsprechen. In diesem Beispiel wären also die ersten zwei Rechnungspositionen mit 19% angegeben, die sich auf Monate beziehen, die vor dem Inkrafttreten der Mehrwertsteuersenkung liegen. Zwei Positionen (Grundpreis und Verbrauch für den Zeitraum 01.07.20 - 31.12.20) sind dann mit 16% MwSt. aufgeführt, während die letzten beiden Einträge erneut mit 19% gelistet sind. Diese letzten Einträge beziehen sich auf einen Zeitraum nach dem Ende der nur in der zweiten Jahreshälfte 2020 geltenden Mehrwertsteuersenkung.

In den Zeilen 7 & 8 sehen Sie nun die für die jeweiligen Rechnungspositionen (Zeile 1 bis 6) summierten Netto-Preise und die jeweils darauf zu zahlende MwSt. in absoluten Zahlen. Für die Zeilen 1 & 2 und 5 &6 (19% MwSt., 183 Tage) ergibt sich hier eine Gesamtsumme von 333,33€ (s. Zeile 8). Für die Zeilen mit geminderter Mehrwertsteuer (3 & 4, 16% MwSt., 184 Tage) ergibt sich ein Netto-Preis von 333,62 € (Zeile 7). Würden die Rechnungspositionen der Monate Juli bis Dezember mit den gewohnten 19% MwSt. zu einem Brutto-Betrag summiert, wären 63,39 € zu dem Netto-Preis zu addieren. Bei einem auf 16% gesenkten Mehrwertsteuersatz zahlen Sie demnach 3% von 333,62 €, also 10,01 €, weniger (wie in der Rechnung aufgeführt: 53,38 €). Diese Differenz entspricht Ihrer Ersparnis, die direkt aus der Mehrwertsteuersenkung resultiert.

Zur Unterscheidung: Es wird also nicht zunächst der Gesamtbetrag ausgerechnet, und dann einfach 3% abgezogen. In unserem Beispiel sparen Sie 10,01 € - das entspricht in unserem Beispiel ungefähr 1,3% der Brutto-Summe, die Sie bei 19 % MwSt. hätten zahlen müssen (793,66 € in unserem Beispiel). Auch auf Ihrer Rechnung wird Ihr gesparter Betrag angegeben. Sollten Sie Fragen zu diesem Beispiel oder Ihrer eigenen Rechnung haben, schreiben Sie uns gerne eine Mail oder rufen Sie uns an.