5. Juli 2018

Hinweis an die Inhaber der Prokon Anleihe

Im Zuge der diesjährigen Zins- und Tilgungszahlungen wurde bei einigen Inhabern der Prokon Anleihe nach Gutschrift zum 25.06.2018 eine Stornierung des Zinsbetrags und dessen erneute Buchung vorgenommen. Nach Kenntnis von Prokon wurde diese Maßnahme von mehreren Depotbanken im Zusammenhang mit einer Rundung des Zinsbetrags vorgenommen.

Die Schuldverschreibungen werden jährlich mit 3,5 % auf ihren Nennbetrag verzinst. Auf Grund der jährlichen Tilgung der Anleihe reduziert sich der Nennbetrag pro Schuldverschreibung jedes Jahr. Die auf die reduzierten Nennbeträge berechneten Zinsbeträge lauten regelmäßig nicht auf volle Eurocent und sind daher zu runden. Die Zinsbeträge für die ersten beiden Zinszahlungen in 2016 und 2017 wurden in den Anleihebedingungen festgelegt. Bei der Festlegung dieser Zinsbeträge wurden kaufmännische Rundungsregelungen angewandt, die dazu führten, dass der ausgezahlte Zinsbetrag jeweils aufgerundet wurde. Den Inhabern der Schuldverschreibungen wurde in 2016 und 2017 somit ein Zinsbetrag von etwas mehr als 3,5 % p. a. ausgezahlt.

Diese Berechnungsmethode wurde aus Kontinuitätsgründen fortgesetzt, sie führte in diesem Jahr jedoch dazu, dass der Zinsbetrag pro Schuldverschreibung von 0,3248 Euro auf 0,32 Euro abzurunden war. Dies hat Prokon zum Anlass genommen, die Berechnungsmethode zu überprüfen und dabei festgestellt, dass die Anwendung von kaufmännischen Rundungsregelungen über die gesamte Laufzeit der Anleihe für die Inhaber der Schuldverschreibungen insgesamt nachteilig ist.

Daher hat Prokon entschieden, die Verzinsung nunmehr auf den ausstehenden Gesamtnennbetrag zu berechnen, so dass durch Rundung entstehende Abweichungen für die Inhaber von Schuldverschreibungen auf ein Minimum reduziert werden. Dieses Verfahren wird bereits für die diesjährige Zinszahlung zur Anwendung kommen. Daher wird die erfolgte Gutschrift der Zinsen in den nächsten Tagen storniert und unmittelbar danach durch eine Korrekturgutschrift ersetzt. Dies gilt für alle Inhaber der Anleihe, unabhängig davon, ob sie im Juni von Buchungskorrekturen betroffen waren. Die Höhe der an die Inhaber gezahlten Zinsbeträge wird entweder gleich bleiben oder sich leicht erhöhen. Die Tilgungszahlung ist von der Änderung nicht betroffen.

Die erforderlichen Maßnahmen wurden bereits veranlasst, die Korrektur wird in den nächsten Tagen erfolgen. Für Rückfragen und weitergehende Auskünfte steht unser Investor-Relations-Team per E-Mail an ir@prokon.net selbstverständlich gerne zur Verfügung.