FVP versendet Schreiben an Prokon-Mitglieder

(24.05.2024)

Im Vorfeld der Generalversammlung 2024 hat der Verein FvP erneut einen Adressdatensatz der Mitgliedadressen von Prokon-Mitgliedern angefordert und erhalten. Dies ist im Rahmen der Mitbestimmung und Gewinnung von Quoren zulässig (u. a. §10 und §23 der Prokon-Satzung).

Diese Adressen sind nun in der KW 22/2024 von FvP mit einem Brief angeschrieben worden.

Möglichkeit des Widerspruchs Mitglieder, die keine weitere Post vom FvP erhalten wollen, können der Adressverwendung widersprechen. Einfach den Widerspruch direkt senden an: Freunde von Prokon e.V. Postfach 101221 44542 Castrop-Rauxel

Meldung eines Datenschutzverstoßes Scheinbar sind aber auch Genossenschaftsmitglieder angeschrieben worden, die dem Verein eine weitere Verwendung ihrer Adresse bereits untersagt hatten. Laut Aussage des Vereins führt dieser keine sogenannte "Blacklist", sondern löscht im Falle eines Widerspruchs Adressen aus seinem Verteiler. Im Zuge einer neu abgeforderten Mitgliederliste würde aber kein Abgleich mit gelöschten Adressen stattfinden.

Für Beschwerden ist in solchen Fällen der Landesdatenschutzbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig. Kontaktdaten unter: www.ldi.nrw.de/kontakt